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Handwerker beauftragen: Häufige Probleme und passende Lösungsvorschläge

Von Gudrun
16.02.2024
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Immer wieder gibt es Schäden oder Renovierungsarbeiten im Haus, die man nicht selbst erledigen kann. Hier muss ein Handwerker her. Doch wer ein entsprechendes Unternehmen beauftragt, sollte im Vorfeld mehrere Dinge beachten und sich gut informieren. Denn nicht immer läuft alles reibungslos. Sollten Probleme mit dem Handwerker auftreten, haben Sie als Auftraggeber*in mehrere Rechte.

Im Folgenden erläutern wir die gängigsten Konflikte bei der Beauftragung von Handwerkern und was Sie als Verbraucher:in tun können, um nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben.

4 häufige Probleme und Lösungsvorschläge, wenn Sie Handwerker beauftragen

Entdecken Sie, wie Sie Kostenfallen vermeiden, Termine einhalten und das beste Ergebnis erzielen, wenn Sie Handwerksfirmen beauftragen. Lernen Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihre Nerven zu schonen und Ihr Projekt erfolgreich abzuschließen.

Problem #1: Verzögerungen beim Auftrag

Es ist sehr ärgerlich. Sie haben ein Unternehmen beauftragt, doch zu dem festgelegten Termin erscheint der Handwerker einfach nicht. Hier können Sie eine Mahnung mit einer festgelegten Frist von ein bis zwei Wochen setzen. In diesem Zeitraum muss der Termin nachgeholt werden. Bleibt dies wirkungslos und verstreicht die Frist können Sie aus dem Vertrag aussteigen und ein anderes Unternehmen beauftragen.

Sollten die Renovierungen nicht rechtzeitig fertig werden und ist das beauftragte Unternehmen verantwortlich für diese Verspätung, muss es für den entstandenen Schaden aufkommen. Hierzu muss aber bereits im Auftrag ein Fertigstellungstermin verbindlich festgelegt worden sein. Wenn nicht muss eine Mahnung erfolgen. Fordern Sie das Unternehmen auf, den Auftrag innerhalb einer bestimmten Frist fertigzustellen.

Tipp: Setzen Sie zusammen mit den Handwerkern in den Auftrag immer eine Fertigstellungsfrist. So können Sie Verspätungen nachweislich belegen und haben Anspruch auf Schadensersatz.

Problem #2: Mängel bei dem erledigten Auftrag

Mit der Abnahme der erledigten Arbeit bestätigen Sie der Firma, dass das Resultat zufriedenstellend ist. Jetzt kann der Handwerker die Rechnung stellen und die Verjährungsfrist beginnt. Sind Sie nicht zufrieden mit der Arbeit oder finden Sie Mängel, nehmen Sie die Arbeit nicht ab.

Die Arbeit muss nicht bezahlt werden, solange die Fehler nicht korrigiert werden. Kleinere Mängel müssen im Abnahmeprotokoll detailliert vermerkt werden und eine Frist zu dessen Korrektur festgelegt werden. Fordern Sie das Unternehmen auf, die Fehler innerhalb dieser Frist nachzubessern.

Tipp: Prüfen Sie sorgfältig die erledigte Arbeit. Legen Sie bereits im Auftrag detailliert den Umfang der gewünschten Leistungen fest. So können Sie einfacher beurteilen, ob alles nach Ihrer Zufriedenheit erledigt worden ist. Machen Sie am besten Fotos von den Mängeln und dokumentieren Sie alles in einem Abnahmeprotokoll. Fordern Sie den Handwerker schriftlich auf den Schaden in einer angemessenen Frist (etwa 2 Wochen) auszubessern.

Problem #3: Der Handwerker schafft es nicht Mängel zu korrigieren

Sie haben im Abnahmeprotokoll die Fehler richtig vermerkt und den Handwerker aufgefordert diese auszubessern. Doch er erscheint nicht oder ihm gelingt es mehrfach nicht die Mängel zu beseitigen. In diesem Fall können Sie entweder selbst korrigieren oder ein anderes Unternehmen beauftragen.

Die zusätzlichen Kosten hierfür muss das ursprünglich beauftragte Unternehmen bezahlen. Sollten weitere Schäden aufgrund der nicht korrekt ausgeführten Arbeit entstehen, wie zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden wegen schlechter Abdichtungsarbeiten, haben Sie das Recht Schadensersatz einzufordern.

Tipp: Verlangen Sie vom Unternehmen die zusätzlichen Kosten zu decken. Sie können auch einen Vorschuss einfordern. Zusätzlich können Sie von Ihrem Vertrag mit dem Handwerker zurücktreten oder den Werklohn mindern.

Problem #4: Die Rechnung ist zu hoch

In einer Rechnung müssen alle Leistungen nachvollziehbar aufgelistet sein. Es müssen die verwendeten Materialien und die Arbeitsstunden genau und ohne Pausen aufgelistet sein. Auch muss der Stundensatz für Meister und Gesellen ein anderer sein als für Auszubildende und angelernte Helfer. Fahrtzeiten und Arbeitszeiten müssen anders abgerechnet werden. Beauftragen Sie niemals ein Unternehmen ohne sich vorher über die Kosten zu informieren. Sollte der Preis in der Rechnung höher sein als im Kostenvoranschlag oder im Vorfeld festgelegten Festpreis müssen Sie die zusätzlichen Kosten nicht zahlen.

Tipp: Verlangen Sie vor dem Vertragsabschluss immer einen Kostenvoranschlag oder vereinbaren Sie einen Festpreis. So sind Sie abgesichert und können böse Überraschungen beim Erhalten der Rechnung vermeiden.

Schlussfazit: Handwerker beauftragen

Wenn Sie diese Tipps beachten klappt die nächste Reparatur hoffentlich problemlos. Bleiben Sie bei auftretenden Konflikten jedoch stets freundlich, schließlich möchten die meisten Unternehmen zufriedenstellende Arbeit leisten und geben ihr Bestes.

Aber denken Sie bei auftretenden Mängeln an ihre Rechte als Verbraucher:in, schließen Sie immer einen detaillierten Vertrag und halten Sie alles schriftlich fest, um Ansprüche stellen zu können.

Stichworte: Fehler | Handwerker | Qualität

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